Vor einer Kreditaufnahme ist ein Kreditvergleich nicht nur deshalb sinnvoll, weil sich die Zinsen bei verschiedenen Banken in der Höhe deutlich unterscheiden, denn die Zinsen sind nicht die einzigen Kosten, die im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme entstehen.
Nominal- und Effektivzins
Grundsätzlich muss beim Vergleich der Kreditzinsen verschiedener Banken zwischen dem Nominalzins und dem Effektivzins unterschieden werden. Der nominale Zins ist der Jahreszins, den eine Bank auf die Kreditsumme berechnet. Er enthält keine weiteren Kosten, die im Rahmen der Kreditaufnahme anfallen. Banken sind daher verpflichtet, im Kreditvertrag den effektiven Jahreszins anzugeben. In den Effektivzins fließen Kreditnebenkosten wie Bankgebühren, Kreditgebühren, Kosten für spezielle Auszahlungskurse oder Tilgungsfreistellungen ein. Daher ist nur der effektive Jahreszins dazu geeignet, Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Ein Vergleich des Nominalzinssatzes würde außergewöhnlich hohe Bearbeitungsgebühren unberücksichtigt lassen. Ein Online-Kreditvergleichsrechner bezieht grundsätzlich den effektiven Jahreszins in die Kostenberechnung ein.
Bankgebühren
Neben Kredit- und Bearbeitungsgebühren, die in den effektiven Jahreszins einfließen, können weitere Kosten im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme anfallen. Derartige Bankgebühren sind zum Beispiel Schätzgebühren, die dann anfallen, wenn eine Wertermittlung für eine Kreditsicherheit erfolgen muss. Auch Kontoführungsgebühren, die manche Banken zusätzlich zu den laufenden Kreditkosten erheben, sind nicht im Effektivzins enthalten. Unter gewissen Umständen können Banken Bereitstellungszinsen berechnen, wenn eine Kreditsumme nicht gleich nach der Bewilligung in Anspruch genommen wird. In der Regel kommt es zu einer solchen Vereinbarung im Zusammenhang mit hohen Kreditsummen, wie sie zum Beispiel bei Immobilienfinanzierungen anfallen. Bereitstellungszinsen werden zusätzlich zum effektiven Jahreszins erhoben. Soll ein Kredit in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden, können Banken Teilauszahlungszuschläge erheben, die nicht zu den regelmäßigen Kreditkosten zählen und daher ebenfalls nicht in den Effektivzins einfließen. Wer die Konditionen verschiedener Kreditinstitute miteinander vergleichen möchte, muss also darauf achten, ob neben dem effektiven Jahreszins weitere Kosten für die Kreditgewährung anfallen.
Restschuldversicherung
Banken betrachten es als positiv, wenn Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließen. Diese Versicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die im Todesfall des Versicherungsnehmers für die restliche Kreditsumme aufkommt. Häufig werden zusätzliche Vereinbarungen getroffen, so dass eine Restschuldversicherung bei eintretender Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit die Ratenzahlung übernimmt. Die Kosten für die Restschuldversicherung trägt der Kreditnehmer. Sie werden zur Kreditsumme addiert und erhöhen somit indirekt auch die Zinsen. Unter Umständen kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung preisgünstiger sein und wer bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, kann der Bank die Police als Sicherheit anbieten. Kreditgeber dürfen nicht auf den Abschluss einer Restschuldversicherung bestehen.